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AGB’s


AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Your Showdown GmbH (haftungsbeschränkt) (Stand 06.09.2023)

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche von der Your Showdown GmbH, Ringbahnstrasse 32-24, 12099 Berlin, Tel.:  +49 30 2000 499 22, www.yourshowdown.cominfo@yourshowdown.com, vertreten durch die vertretungsberechtigten Geschäftsführer Maximilian Muhle und Philipp Dieckmann nachfolgend „Veranstalter“, „wir“) durchgeführten Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“ oder „Produkt“) und regeln das zwischen Teilnehmer der Veranstaltungen (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Kunde“, „Du“) und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Diese AGB gelten auch für weitere erbrachte Leistungen, insbesondere das Vermieten von diversem Equipment. 

(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.

§ 2 Vertragsschluss 

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Internetseite Events auszuwählen und zu buchen. Hinsichtlich jedes Produkts erhält der Kunde eine gesonderte Produktbeschreibung auf der jeweiligen Website.

(2) Die Anmeldung zu den Veranstaltungen mit den entsprechenden Terminen erfolgt entweder per E-Mail, über das Anmeldeformular auf unserer Homepage unter https://yourshowdown.com/buchen/ oder telefonisch. Der Vertrag gilt als von uns angenommen, wenn wir eine Bestätigungs-E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse senden. Die Angebote auf der Website sind freibleibend. Mit der Buchung des gewünschten Termins gibst du ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigungs-E-Mail an die von dir angegebene E-Mail-Adresse, mit der der Eingang der verbindlichen Buchung bestätigt wird. Jede Buchung ist mit dem Zustandekommen des Vertrages verbindlich und verpflichtet zur Zahlung.

(3) Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt nur dann zustande, sofern der Veranstalter die Buchung des Kunden in Textform bestätigt hat. Ein Vertragsschluss kann seitens des Veranstalters ohne Angaben von Gründen verweigert werden. Sollte ein Drittanbieter von dem Vertrag zurücktreten ist der Veranstalter nicht zur Leistung verpflichtet.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Die jeweils zu erbringende Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. 

(2) Der abgeschlossene Vertrag berechtigt den Kunden zum Einlass und zur Nutzung am Gültigkeitstag und während der gebuchten Gültigkeitsdauer. Bitte erscheint ca. 15 Minuten vor Beginn eures Showdowns. Verspätetes Erscheinen muss leider von der Showdownzeit abgezogen werden.

(3) Zusätzlich vermietet der Veranstalter Räumlichkeiten. Nach Ende der Mietlaufzeit ist das Mietobjekt unverzüglich zurückzugeben, die Anwendung des § 545 BGB wird ausgeschlossen. 

§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1) Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer und ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Webseite. Der Kaufpreis für Buchungen über die Website wird sofort mit Bestellung fällig. 

(2)  Der Veranstalter stellt dem Kunden für das bestellte Event eine Rechnung aus, welche diesem per E-Mail zugesandt wird, sofern der Kunde über die Internetseite bestellt hat. Bei Bestellungen über den jeweiligen Vertriebspartner gilt dessen Zahlungssystem. Vor Erbringen der Leistung ist die Rechnung vollständig zu bezahlen. 

(3) Die Online-Zahlungsabwicklung erfolgt über unsere Partner PayPal und Stripe. Eine Weiterleitung erfolgt entsprechend. Das Zahlungsziel für Zahlungen via Rechnung beträgt 14 Tage. Für die Zahlungsabwicklung sind der Kunde und der genutzte Zahlungsanbieter verantwortlich. 

§ 5 Haftungsausschluss, höhere Gewalt

(1) Die Veranstaltungen finden entsprechend der organisatorischen Hinweise des Veranstalters statt.

(2) Sollte der Veranstalter aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, eine Veranstaltung ersatzlos nicht durchführen und daher vertragsgegenständliche Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen können, besteht keine Schadenersatzpflicht des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter. Gleiches gilt für den Fall des Abbruchs einer Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(4) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.

(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände in den für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Räumen. 

(6) Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

(7) Für den Fall, dass der Veranstalter oder ein Drittanbieter die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen oder nicht Erreichen der jeweils im Angebot bestimmten Mindestteilnehmerzahl oder Krankheitsfall des Instruktors) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit, was auch für die Übernahme etwaiger Kosten wie Unterbringung, Anfahrt, Spesen etc. gilt. Diese Befreiung gilt insbesondere auch im Falle einer Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes oder einer Verspätung aufgrund unerwarteten Verkehrsaufkommens, wie z. B. Stau. 

§ 6 Stornierungen bei Direktbuchungen über die Website

(1) Eine Stornierung bis 14 Tage vor dem Showdown ist kostenlos, wenn als Verbraucher direkt über unsere Website gebucht wurde. 

(2) Bei einer Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Showdown erstatten wir dir 75% deiner Zahlung zurück.

(3) Bei einer Stornierung zwischen 7 Tagen und 48 Stunden vor dem Showdown erstatten wir dir 50% deiner Zahlung.

(4) Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Showdown wird die volle Zahlung fällig.

(5) Wenn du mit weniger Personen als gebucht kommst und dies mindestens 7 Tage vorher ankündigst, erstatten wir dir den Differenzbetrag vollständig.

(6) Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen, für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht, § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

§ 7 Stornierungen bei Veranstaltungen von Unternehmen

Für Stornierungen von Veranstaltungen für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die durch ein schriftliches Angebot und dessen Annahme zustande gekommen sind, gelten abweichende Stornobedingungen wie folgt: 

  1. Eine Stornierung bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei.
  2. Zwischen zwei und einem Monat werden 50% des Rechnungsbetrages fällig.
  3. Bei einer Stornierung weniger als einem Monat vor der Veranstaltung wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.

§ 8 Unterschreitung der Teilnehmerzahl

(1) Wird die gebuchte Teilnehmerzahl beim Termin der Veranstaltung unterschritten, ist der Preis in Höhe der gebuchten Teilnehmer weiterhin fällig. 

(2) Die Teilnehmerzahl kann nach der Buchung korrigiert werden. Bei Unterschreitung der gebuchten Zahl finden die Regeln zur Stornierung Anwendung.

§ 9 Parkplätze 

Die Your Showdown GmbH schuldet nicht die Zurverfügungstellung von Parkplätzen, insbesondere nicht in ausreichendem Maße für die Besucher der jeweiligen Veranstaltung.

§ 10 W-LAN Bereitstellung 

(1) Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung eigene Funknetzwerke oder W-LAN-Netze aufzubauen bzw. W-LAN-Access-Points in Betrieb zu nehmen. Sollten diese Netze ohne Genehmigung in Betrieb gehen, können diese ohne Vorankündigung außer Betrieb genommen werden.

(2) Mieter die den Internetanschluss (LAN oder W-LAN) der jeweiligen durch die Your Showdown GmbH betriebenen Mietobjekte nutzen oder ihren Besuchern/Gästen zur Verfügung stellen, sind dafür verantwortlich, dass keine missbräuchliche Nutzung erfolgt, insbesondere durch die Verletzung von Urheberrechten, das Verbreiten oder Herunterladen von geschützten oder verbotenen Inhalten oder durch das Besuchen von Webseiten mit strafrechtlich relevanten Inhalten. Wird die Your Showdown GmbH für Verstöße des Mieters, seiner Veranstaltungsbesucher, -gäste oder sonstiger Nutzer in Anspruch genommen, ist die PtB GmbH vom Mieter gegenüber allen finanziellen Forderungen einschließlich etwaiger Rechtverfolgungskosten freizustellen.

§ 11 GEMA und Künstlersozialabgaben 

  1. Die rechtzeitige Anmeldung und Entrichtung der Gebühren für die Aufführung oder Wiedergabe leistungsschutzrechtlich geschützter Werke bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte) bzw. bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) sind alleinige Pflichten des Mieters. Vor der Veranstaltung kann die Your Showdown GmbH  den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA bzw. GVL vom Mieter verlangen. 
  2. Ist der Mieter zum Nachweis der Gebührenzahlung nicht bereit oder hierzu nicht in der Lage, kann die Your Showdown GmbH  die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlich anfallenden GEMA bzw. GVL-Gebühren vom Mieter rechtzeitig bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung verlangen. 
  3. Die Anmeldung und ordnungsgemäße Abrechnung der Künstlersozialversicherung sind ebenfalls alleinige Pflichten des Mieters.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es findet gegenüber Unternehmern ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, Anwendung. Diesen gegenüber gilt der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters. 

(2) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

DEIN SHOWDOWN