AGB’s
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB – Your Showdown GmbH (haftungsbeschränkt) (Stand 22.10.2024)
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche von der Your Showdown GmbH, Ringbahnstraße 32-24, 12099 Berlin, Tel.: +49 30 2000 499 22, www.yourshowdown.com, info@yourshowdown.com, vertreten durch die vertretungsberechtigten Geschäftsführer Maximilian Muhle und Philipp Dieckmann nachfolgend „Veranstalter“, „wir“) durchgeführten Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“ oder „Produkt“) und regeln das zwischen Teilnehmer der Veranstaltungen (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Kunde“, „Du“) und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Diese AGB gelten auch für weitere erbrachte Leistungen, insbesondere das Vermieten von diversem Equipment.
(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Internetseite Events auszuwählen und zu buchen. Hinsichtlich jedes Produkts erhält der Kunde eine gesonderte Produktbeschreibung auf der jeweiligen Website.
(2) Die Anmeldung zu den Veranstaltungen mit den entsprechenden Terminen erfolgt entweder per E-Mail, über das Anmeldeformular auf unserer Homepage unter https://yourshowdown.com/buchen/ oder telefonisch. Der Vertrag gilt als von uns angenommen, wenn wir eine Bestätigungs-E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse senden. Die Angebote auf der Website sind freibleibend. Mit der Buchung des gewünschten Termins gibst du ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigungs-E-Mail an die von dir angegebene E-Mail-Adresse, mit der der Eingang der verbindlichen Buchung bestätigt wird. Jede Buchung ist mit dem Zustandekommen des Vertrages verbindlich und verpflichtet zur Zahlung.
(3) Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt nur dann zustande, sofern der Veranstalter die Buchung des Kunden in Textform bestätigt hat. Ein Vertragsschluss kann seitens des Veranstalters ohne Angaben von Gründen verweigert werden. Sollte ein Drittanbieter von dem Vertrag zurücktreten ist der Veranstalter nicht zur Leistung verpflichtet.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Die jeweils zu erbringende Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Der abgeschlossene Vertrag berechtigt den Kunden zum Einlass und zur Nutzung am Gültigkeitstag und während der gebuchten Gültigkeitsdauer. Bitte erscheint ca. 15 Minuten vor Beginn eures Showdowns. Verspätetes Erscheinen muss leider von der Showdownzeit abgezogen werden.
(3) Zusätzlich vermietet der Veranstalter Räumlichkeiten. Nach Ende der Mietlaufzeit ist das Mietobjekt unverzüglich zurückzugeben, die Anwendung des § 545 BGB wird ausgeschlossen.
§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer und ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Webseite. Der Kaufpreis für Buchungen über die Website wird sofort mit Bestellung fällig.
(2) Der Veranstalter stellt dem Kunden für das bestellte Event eine Rechnung aus, welche diesem per E-Mail zugesandt wird, sofern der Kunde über die Internetseite bestellt hat. Bei Bestellungen über den jeweiligen Vertriebspartner gilt dessen Zahlungssystem. Vor Erbringen der Leistung ist die Rechnung vollständig zu bezahlen.
(3) Die Online-Zahlungsabwicklung erfolgt über unsere Partner PayPal und Stripe. Eine Weiterleitung erfolgt entsprechend. Das Zahlungsziel für Zahlungen via Rechnung beträgt 14 Tage. Für die Zahlungsabwicklung sind der Kunde und der genutzte Zahlungsanbieter verantwortlich.
§ 5 Haftungsausschluss, höhere Gewalt
(1) Die Veranstaltungen finden entsprechend der organisatorischen Hinweise des Veranstalters statt.
(2) Sollte der Veranstalter aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, eine Veranstaltung ersatzlos nicht durchführen und daher vertragsgegenständliche Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen können, besteht keine Schadenersatzpflicht des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter. Gleiches gilt für den Fall des Abbruchs einer Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(4) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände in den für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Räumen.
(6) Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
(7) Für den Fall, dass der Veranstalter oder ein Drittanbieter die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen oder nicht Erreichen der jeweils im Angebot bestimmten Mindestteilnehmerzahl oder Krankheitsfall des Instruktors) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit, was auch für die Übernahme etwaiger Kosten wie Unterbringung, Anfahrt, Spesen etc. gilt. Diese Befreiung gilt insbesondere auch im Falle einer Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes oder einer Verspätung aufgrund unerwarteten Verkehrsaufkommens, wie z. B. Stau.
§ 6 Stornierungen bei Direktbuchungen über die Website, am Telefon oder via Email
(1) Eine Stornierung bis 14 Tage vor dem Showdown ist kostenlos, wenn als Verbraucher direkt über unsere Website, via Telefon oder via E-Mail gebucht wurde.
(2) Bei einer Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Showdown erstatten wir dir 75% deiner Zahlung zurück.
(3) Bei einer Stornierung zwischen 7 Tagen und 48 Stunden vor dem Showdown erstatten wir dir 50% deiner Zahlung.
(4) Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Showdown wird die volle Zahlung fällig.
(5) Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen, für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht, § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
§ 7 Stornierungen bei Veranstaltungen von Unternehmen
Für Stornierungen von Veranstaltungen für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die durch ein schriftliches Angebot und dessen Annahme zustande gekommen sind, gelten abweichende Stornobedingungen wie folgt:
1. Eine Stornierung bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei.
2. Zwischen zwei und einem Monat werden 50% des Rechnungsbetrages fällig.
3. Bei einer Stornierung weniger als einem Monat vor der Veranstaltung wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
4. Nach Annahme eines Angebotes sind Reduzierungen der Teilnehmerzahl bis zu 30 Tage im voraus kostenfrei möglich.
5. Bei Paketpreisen (Teamevent-Paket, Weihnachtsfeier-Paket etc.) welche pro Person abgerechnet werden, ist mindestens die Mindestteilnehmerzahl laut Angebot fällig.
6. Bei Nicht-Paketpreisen mit extra ausgewiesener Raummiete, wird die volle Raummiete, unabhängig von der Teilnehmerzahl, fällig.
§ 8 Unterschreitung der Teilnehmerzahl
Nachfolgende Regelungen gelten nicht für Veranstaltungen, welche, wie in §7 beschrieben, durch ein schriftliches Angebot und dessen Annahme zustande kamen.
Wenn du mit weniger Personen als gebucht kommst und dies mindestens 7 Tage vorher ankündigst, erstatten wir dir den Differenzbetrag vollständig.
Wenn du mit weniger Personen als gebucht kommst und dies weniger als 7 Tage, aber mehr als 48 Stunden vorher ankündigst, wird eine Bearbeitungsgebühr von 19€ je storniertem Teilnehmer fällig.
Wenn du mit weniger Personen als gebucht kommst und dies weniger als 48 Stunden vorher ankündigst, wird der volle Betrag je Teilnehmer fällig.
Für Buchungen von Schulklassen haben wir je nach Absprache Kulanzregelungen. Sprich uns gerne an.
§ 9 Parkplätze
Die Your Showdown GmbH schuldet nicht die Zurverfügungstellung von Parkplätzen, insbesondere nicht in ausreichendem Maße für die Besucher der jeweiligen Veranstaltung.
§ 10 Zutrittsbeschränkungen bei Alkoholisierung
Zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter behalten wir uns das Recht vor, Personen, die Anzeichen von Alkoholisierung aufweisen, den Zutritt zu unserer Einrichtung zu verweigern. Dies dient der Gewährleistung eines sicheren und angenehmen Umfelds für alle Anwesenden. Bitte beachten Sie, dass in einem solchen Fall, in dem der Zutritt verweigert wird, der volle Preis für den geplanten Aufenthalt oder die gebuchte Dienstleistung fällig wird. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Kooperation in dieser Angelegenheit.
§ 11 W-LAN Bereitstellung
(1) Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung eigene Funknetzwerke oder W-LAN-Netze aufzubauen bzw. W-LAN-Access-Points in Betrieb zu nehmen. Sollten diese Netze ohne Genehmigung in Betrieb gehen, können diese ohne Vorankündigung außer Betrieb genommen werden.
(2) Mieter die den Internetanschluss (LAN oder W-LAN) der jeweiligen durch die Your Showdown GmbH betriebenen Mietobjekte nutzen oder ihren Besuchern/Gästen zur Verfügung stellen, sind dafür verantwortlich, dass keine missbräuchliche Nutzung erfolgt, insbesondere durch die Verletzung von Urheberrechten, das Verbreiten oder Herunterladen von geschützten oder verbotenen Inhalten oder durch das Besuchen von Webseiten mit strafrechtlich relevanten Inhalten. Wird die Your Showdown GmbH für Verstöße des Mieters, seiner Veranstaltungsbesucher, -gäste oder sonstiger Nutzer in Anspruch genommen, ist die PtB GmbH vom Mieter gegenüber allen finanziellen Forderungen einschließlich etwaiger Rechtverfolgungskosten freizustellen.
§ 12 Fotografie und Videoaufzeichnungen beim „Your Showdown Tournament“
(1) Während des „Your Showdown Tournament“, einer unserer speziellen Veranstaltungsformate, werden zu Zwecken der Dokumentation, Promotion und Marketing Foto-, Film- und Videoaufnahmen gemacht. Diese Aufnahmen können in verschiedenen Medien (wie z.B. Printmedien, Websites, Social Media) veröffentlicht werden, um das „Your Showdown Tournament“ zu bewerben und über die Ereignisse des Turniers zu berichten.
(2) Mit der Anmeldung und Teilnahme am „Your Showdown Tournament“ willigen Sie ein, dass Bild- und Tonaufnahmen, auf denen Sie möglicherweise zu sehen oder zu hören sind, ohne Anspruch auf Vergütung von der Your Showdown GmbH zu Werbe- und Marketingzwecken genutzt werden dürfen.
(3) Die Wahrung Ihrer Privatsphäre ist uns wichtig. Sollten Sie nicht möchten, dass während des „Your Showdown Tournament“ Aufnahmen von Ihnen gemacht werden, bitten wir Sie, dies vor Beginn des Turniers dem verantwortlichen Veranstaltungspersonal mitzuteilen.
(4) Bitte beachten Sie, dass das „Your Showdown Tournament“ ein öffentliches Ereignis ist und wir daher nicht garantieren können, dass keine Aufnahmen von Teilnehmern gemacht werden.
§ 13 GEMA und Künstlersozialabgaben
Die rechtzeitige Anmeldung und Entrichtung der Gebühren für die Aufführung oder Wiedergabe leistungsschutzrechtlich geschützter Werke bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte) bzw. bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) sind alleinige Pflichten des Mieters. Vor der Veranstaltung kann die Your Showdown GmbH den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA bzw. GVL vom Mieter verlangen.
Ist der Mieter zum Nachweis der Gebührenzahlung nicht bereit oder hierzu nicht in der Lage, kann die Your Showdown GmbH die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlich anfallenden GEMA bzw. GVL-Gebühren vom Mieter rechtzeitig bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung verlangen.
Die Anmeldung und ordnungsgemäße Abrechnung der Künstlersozialversicherung sind ebenfalls alleinige Pflichten des Mieters.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es findet gegenüber Unternehmern ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, Anwendung. Diesen gegenüber gilt der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.
(2) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.