AGBs
1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche von der Your Showdown GmbH, Ringbahnstraße 32-24, 12099 Berlin, Tel.: +49 30 2000 499 22, www.yourshowdown.com, info@yourshowdown.com, vertreten durch die vertretungsberechtigten Geschäftsführer Maximilian Muhle und Philipp Dieckmann nachfolgend „Veranstalter“, „wir“) durchgeführten Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“ oder Showdown“) und regeln das zwischen Teilnehmer der Veranstaltungen (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Kunde“, „Du“) und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Diese AGB gelten auch für weitere erbrachte Leistungen, insbesondere das Vermieten von diversem Equipment.
(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Showdown: Ein von der Your Showdown GmbH angebotenes Spiel- oder Eventformat names Game Show Event, das unabhängig von weiteren Leistungen wie Raummieten oder Catering gebucht werden kann.
(2) Regulärer Showdown: Ein Showdown, der ausschließlich als eigenständiges Event mit einfacher Getränkeversorgung, ohne Zusatzleistungen wie Raummiete oder Catering gebucht wird.
(3) Paketpreise: Ein Gesamtpreis pro Teilnehmer, der sämtliche Leistungen wie Catering, Raummiete oder andere Dienstleistungen umfasst.
(4) Mindestteilnehmerzahl: Die im Angebot oder Vertrag festgelegte Mindestanzahl an Teilnehmern, die unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt wird. Änderungen der Mindestteilnehmerzahl nach Vertragsschluss sind ausgeschlossen.
(5) Raummiete: Die Buchung eines Veranstaltungsraumes, die unabhängig oder in Kombination mit einem Showdown erfolgen kann.
3 Vertragsschluss
(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Internetseite Events auszuwählen und zu buchen. Hinsichtlich jedes Produkts erhält der Kunde eine gesonderte Produktbeschreibung auf der jeweiligen Website.
(2) Die Anmeldung zu den Veranstaltungen mit den entsprechenden Terminen erfolgt entweder per E-Mail, über das Anmeldeformular auf unserer Homepage unter https://yourshowdown.com/buchen/ oder telefonisch. Der Vertrag gilt als von uns angenommen, wenn wir eine Bestätigungs-E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse senden. Die Angebote auf der Website sind freibleibend. Mit der Buchung des gewünschten Termins gibst du ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigungs-E-Mail an die von dir angegebene E-Mail-Adresse, mit der der Eingang der verbindlichen Buchung bestätigt wird. Jede Buchung ist mit dem Zustandekommen des Vertrages verbindlich und verpflichtet zur Zahlung.
(3) Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt nur dann zustande, sofern der Veranstalter die Buchung des Kunden in Textform bestätigt hat. Ein Vertragsschluss kann seitens des Veranstalters ohne Angaben von Gründen verweigert werden. Sollte ein Drittanbieter von dem Vertrag zurücktreten, ist der Veranstalter nicht zur Leistung verpflichtet. Der Kunde erhält in diesem Fall eine Rückerstattung abzgl. angefallener Kosten.
4 Leistungsgegenstand
(1) Die jeweils zu erbringende Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Der abgeschlossene Vertrag berechtigt den Kunden zum Einlass und zur Nutzung am Gültigkeitstag und während der gebuchten Gültigkeitsdauer. Bitte erscheint ca. 15 Minuten vor Beginn eures Showdowns. Verspätetes Erscheinen muss leider von der Showdownzeit abgezogen werden, ohne Anspruch auf Verlängerung oder Preisminderung.
(3) Zusätzlich vermietet der Veranstalter Räumlichkeiten. Nach Ende der Mietlaufzeit ist das Mietobjekt unverzüglich zurückzugeben, die Anwendung des § 545 BGB wird ausgeschlossen. Schäden oder verspätete Rückgaben sind mit zusätzlichen Kosten verbunden.
5 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer und ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Webseite. Der Kaufpreis für Buchungen über die Website wird sofort mit Bestellung fällig.
(2) Der Veranstalter stellt dem Kunden für das bestellte Event eine Rechnung aus, welche diesem per E-Mail zugesandt wird, sofern der Kunde über die Internetseite bestellt hat. Bei Bestellungen über den jeweiligen Vertriebspartner gilt dessen Zahlungssystem. Vor Erbringen der Leistung ist die Rechnung vollständig zu bezahlen.
(3) Die Online-Zahlungsabwicklung erfolgt über unsere Partner PayPal und Stripe. Eine Weiterleitung erfolgt entsprechend. Das Zahlungsziel für Zahlungen via Rechnung beträgt 14 Tage. Für die Zahlungsabwicklung sind der Kunde und der genutzte Zahlungsanbieter verantwortlich. Wir haften nicht für etwaige technische Probleme seitens unserer Partner.
6 Haftungsausschluss, höhere Gewalt
(1) Die Veranstaltungen finden entsprechend der organisatorischen Hinweise des Veranstalters statt.
(2) Sollte der Veranstalter aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, eine Veranstaltung ersatzlos nicht durchführen und daher vertragsgegenständliche Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen können, besteht keine Schadenersatzpflicht des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter. Gleiches gilt für den Fall des Abbruchs einer Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(4) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter grob fahrlässig haftet.
(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände in den für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Räumen.
(6) Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
(7) Für den Fall, dass der Veranstalter oder ein Drittanbieter die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen oder nicht Erreichen der jeweils im Angebot bestimmten Mindestteilnehmerzahl oder Krankheitsfall des Instruktors) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit, was auch für die Übernahme etwaiger Kosten wie Unterbringung, Anfahrt, Spesen etc. gilt. Diese Befreiung gilt insbesondere auch im Falle einer Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes oder einer Verspätung aufgrund unerwarteten Verkehrsaufkommens, wie z. B. Stau.
7 Stornierungen bei regulären Showdowns, ohne Raummiete und/oder Catering
(1) Dies umfasst Veranstaltungen, welche via Website, Telefon oder Email gebucht werden und reine “Showdowns” im Sinne der angebotenen Dienstleistungen der Your Showdown GmbH sind.
(2) Diese Regelung betrifft ausdrücklich nicht Veranstaltungen, welche eine Raummiete und/oder ein Catering beinhalten und durch ein schriftliches Angebot seitens der Your Showdown GmbH zustande kommen.
(3) Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen, für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht, § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Die hiervon abweichenden, nachfolgenden Regelungen sind reine Kulanzregelungen.
(4) Eine Stornierung bis 14 Tage vor dem Showdown ist kostenlos.
(5) Bei einer Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Showdown erstatten wir dir 75% deiner Zahlung als Gutschein zurück.
(6) Bei einer Stornierung zwischen 7 Tagen und 48 Stunden vor dem Showdown erstatten wir dir 50% deiner Zahlung als Gutschein zurück.
(7) Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Showdown erstatten wir dir 25% deiner Zahlung als Gutschein zurück.
8 Stornierungen bei Veranstaltungen mit Raummieten
Für Veranstaltungen, welche eine explizite Raummiete und/oder ein Catering beinhalten und durch ein schriftliches Angebot seitens der Your Showdown GmbH zustandekommen, gelten folgende, abweichende Stornierungsregeln.
1.Führt der Mieter aus einem von der Your Showdown GmbH nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht durch, so ist er verpflichtet, eine Ausfallentschädigung bezogen auf das vereinbarte Nutzungsentgelt zu leisten. Gleiches gilt, wenn der Mieter vom Vertrag zurücktritt oder ihn außerordentlich kündigt, ohne dass ihm hierzu ein individuell vereinbartes oder zwingendes gesetzliches Kündigungs- oder Rücktrittsrecht zusteht. Die Ausfallentschädigung beträgt in diesen Fällen der Höhe nach
- bis 56 Tage vor Veranstaltungsbeginn 0%
- zwischen 56 und 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 80%
- danach 100% der vereinbarten Entgelte
- zzgl. ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten.
- Nach Annahme eines Angebotes sind Reduzierungen der Teilnehmerzahl bis zu 14 Tage im voraus kostenfrei möglich. Dies wird in der Abrechnung der Getränke- und Speisen Pauschalen berücksichtigt. Die Raummiete bleibt hiervon unberührt.
- Reduzierungen der Teilnehmerzahl weniger als 14 Tage vor Veranstaltung sind ausgeschlossen.
9 Stornierungen bei Veranstaltungen mit Paketpreisen
Für Veranstaltungen, welche einen Gesamt-Paketpreis pro Person beinhalten und durch ein schriftliches Angebot seitens der Your Showdown GmbH zustandekommen, gelten folgende, abweichende Stornierungsregeln.
- Führt der Mieter aus einem von der Your Showdown GmbH nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht durch, so ist er verpflichtet, eine Ausfallentschädigung bezogen auf das vereinbarte Nutzungsentgelt zu leisten. Gleiches gilt, wenn der Mieter vom Vertrag zurücktritt oder ihn außerordentlich kündigt, ohne dass ihm hierzu ein individuell vereinbartes oder zwingendes gesetzliches Kündigungs- oder Rücktrittsrecht zusteht. Die Ausfallentschädigung für den Fall, dass die Veranstaltung gar nicht zustande kommt beträgt in diesen Fällen der Höhe nach
- bis 56 Tage vor Veranstaltungsbeginn 0%
- zwischen 56 und 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 80%
- danach 100% der vereinbarten Entgelte
- zzgl. ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten.
- Nach Zustandekommen des Vertrages durch Annahme des Angebotes gilt die Mindestteilnehmerzahl laut Angebot. Diese führen wir oben im Angebot schriftlich auf.
- Reduzierungen der Teilnehmerzahl unter die Mindestteilnehmerzahl sind nicht möglich.
- Reduzierungen bis zur Mindestteilnehmerzahl sind bis zu 14 Tage im voraus kostenfrei möglich.
- Zwischen 14 und 7 Tagen vor Veranstaltung sind für reduzierte Teilnehmer 50% des Paketpreises fällig.
- Unter 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Paketpreis für sämtliche gebuchten Teilnehmer fällig.
10 Bewirtschaftung – Exklusivität
- a) Die gesamte Bewirtschaftung bei Veranstaltungen aller Art auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten der Your Showdown GmbH ist ausschließlich Sache der Your Showdown GmbH oder der von ihr eingesetzten Caterer/Dienstleister. Dieses gilt insbesondere für jeglichen gastronomischen Bedarf – Getränke, Speisen, Tabak, Eis, Süßwaren etc. Der Mieter ist vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der Your Showdown GmbH nicht berechtigt, diese Leistungen selbst zu erbringen oder durch Dritte zu beziehen.
- b) Für Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke ausgegeben werden, muss der Mieter die Anzahl der Teilnehmer und die Speisen-/Getränkeauswahl bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Your Showdown GmbH bestätigen
- c) Der Mieter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nicht selbst mitbringen, außer dies ist im Vorwege vereinbart worden.
11 Parkplätze
Die Your Showdown GmbH schuldet nicht die Zurverfügungstellung von Parkplätzen, insbesondere nicht in ausreichendem Maße für die Besucher der jeweiligen Veranstaltung.
12 Nichtraucherschutz
- a) In allen Räumlichkeiten der Your Showdown GmbH besteht Rauchverbot (außer auf der Dachterrasse). Der Mieter ist gegenüber den Besuchern zur Durchsetzung des Rauchverbots verpflichtet.
- b) Verstöße gegen die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetztes können durch die zuständigen Behörden als Ordnungswidrigkeit auch gegenüber der Your Showdown GmbH geahndet werden. Der Mieter hat die Your Showdown GmbH auf erste Anforderung freizustellen, soweit er und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gegen diese Vereinbarungen verstoßen.
13 Zutrittsbeschränkungen bei Alkoholisierung
Zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter behalten wir uns das Recht vor, Personen, die Anzeichen von Alkoholisierung aufweisen, den Zutritt zu unserer Einrichtung zu verweigern. Dies dient der Gewährleistung eines sicheren und angenehmen Umfelds für alle Anwesenden. Bitte beachten Sie, dass in einem solchen Fall, in dem der Zutritt verweigert wird, der volle Preis für den geplanten Aufenthalt oder die gebuchte Dienstleistung fällig wird. Eine Rückerstattung oder Umbuchung ist ausgeschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Kooperation in dieser Angelegenheit.
14 W-LAN Bereitstellung
(1) Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung eigene Funknetzwerke oder W-LAN-Netze aufzubauen bzw. W-LAN-Access-Points in Betrieb zu nehmen. Sollten diese Netze ohne Genehmigung in Betrieb gehen, können diese ohne Vorankündigung außer Betrieb genommen werden.
(2) Mieter die den Internetanschluss (LAN oder W-LAN) der jeweiligen durch die Your Showdown GmbH betriebenen Mietobjekte nutzen oder ihren Besuchern/Gästen zur Verfügung stellen, sind dafür verantwortlich, dass keine missbräuchliche Nutzung erfolgt, insbesondere durch die Verletzung von Urheberrechten, das Verbreiten oder Herunterladen von geschützten oder verbotenen Inhalten oder durch das Besuchen von Webseiten mit strafrechtlich relevanten Inhalten. Wird die Your Showdown GmbH für Verstöße des Mieters, seiner Veranstaltungsbesucher, -gäste oder sonstiger Nutzer in Anspruch genommen, ist die PtB GmbH vom Mieter gegenüber allen finanziellen Forderungen einschließlich etwaiger Rechtverfolgungskosten freizustellen.
15 Fotografie und Videoaufzeichnungen beim „Your Showdown Tournament“
(1) Während des „Your Showdown Tournament“, einer unserer speziellen Veranstaltungsformate, werden zu Zwecken der Dokumentation, Promotion und Marketing Foto-, Film- und Videoaufnahmen gemacht. Diese Aufnahmen können in verschiedenen Medien (wie z.B. Printmedien, Websites, Social Media) veröffentlicht werden, um das „Your Showdown Tournament“ zu bewerben und über die Ereignisse des Turniers zu berichten.
(2) Mit der Anmeldung willigen Teilnehmer in Foto-, Film- und Videoaufnahmen ein, die für Dokumentations-, Promotions- und Marketingzwecke genutzt werden. Falls du nicht möchtest, dass Aufnahmen von dir gemacht oder verwendet werden, kannst du dem jederzeit widersprechen. Bitte teile uns dies vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder vor Ort dem verantwortlichen Veranstaltungspersonal mit. Dein Widerspruch hat keine Auswirkungen auf deine Teilnahme an der Veranstaltung
(3) Die Wahrung Ihrer Privatsphäre ist uns wichtig. Sollten Sie nicht möchten, dass während des „Your Showdown Tournament“ Aufnahmen von Ihnen gemacht werden, bitten wir Sie, dies vor Beginn des Turniers dem verantwortlichen Veranstaltungspersonal mitzuteilen.
(4) Bitte beachten Sie, dass das „Your Showdown Tournament“ ein öffentliches Ereignis ist und wir daher nicht garantieren können, dass keine Aufnahmen von Teilnehmern gemacht werden.
16 GEMA und Künstlersozialabgaben
- Die rechtzeitige Anmeldung und Entrichtung der Gebühren für die Aufführung oder Wiedergabe leistungsschutzrechtlich geschützter Werke bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte) bzw. bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) sind alleinige Pflichten des Mieters. Vor der Veranstaltung kann die Your Showdown GmbH den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA bzw. GVL vom Mieter verlangen.
- Ist der Mieter zum Nachweis der Gebührenzahlung nicht bereit oder hierzu nicht in der Lage, kann die Your Showdown GmbH die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlich anfallenden GEMA bzw. GVL-Gebühren vom Mieter rechtzeitig bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung verlangen.
- Die Anmeldung und ordnungsgemäße Abrechnung der Künstlersozialversicherung sind ebenfalls alleinige Pflichten des Mieters.
17 Schlussbestimmungen
(1) Es findet gegenüber Unternehmern ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, Anwendung. Diesen gegenüber gilt der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.
(2) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.